Parkpickerl Wien: Der komplette Ratgeber für Umziehende

Sie ziehen nach Wien oder innerhalb Wiens um? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Parkpickerl!

Was ist das Parkpickerl?

Das Parkpickerl ist eine Parkberechtigung für bestimmte Bezirke in Wien. In den meisten Wiener Bezirken gilt eine Kurzparkzone - mit dem Parkpickerl dürfen Sie unbegrenzt parken.

Parkpickerl nach Umzug ummelden

Wichtig: Nach einem Umzug müssen Sie Ihr Parkpickerl ummelden!

Frist: Melden Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 3 Tagen um. Das Parkpickerl können Sie dann neu beantragen.

Parkpickerl online beantragen

  1. Wohnsitz ummelden (Meldezettel)
  2. Online-Antrag auf wien.gv.at
  3. Benötigte Dokumente hochladen
  4. Parkpickerl per Post erhalten (ca. 2 Wochen)

Benötigte Dokumente

  • Meldezettel (Hauptwohnsitz)
  • Zulassungsschein des Fahrzeugs
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmenauto: Dienstzettel

Parkpickerl Kosten Wien 2026

Neu ab 1. Jänner 2026: Die Parkpickerl-Kosten wurden um ca. 30% erhöht.
Gültigkeitsdauer Kosten (ab 1.1.2026)
1 Monat€ 13,--
3 Monate€ 39,--
6 Monate€ 78,--
12 Monate€ 156,--

Zusätzliche Verwaltungsabgaben bei Antragstellung:
Bundesgebühr: € 21,-- | Verwaltungsgebühr: € 35,70

Offizielle Informationen: Stadt Wien - Gebühren ab 2026

Kurzparkscheine 2026

Auch die Kurzparkscheine wurden um 30% erhöht:

  • 30 Minuten: € 1,70 (vorher € 1,30)
  • 1 Stunde: € 3,40 (vorher € 2,60)
  • 2 Stunden: € 6,80 (vorher € 5,20)

Parkpickerl Wien: Bezirke mit Kurzparkzone

In folgenden Bezirken benötigen Sie ein Parkpickerl:

  • 1. Bezirk - Innere Stadt
  • 2. Bezirk - Leopoldstadt
  • 3. Bezirk - Landstraße
  • 4. Bezirk - Wieden
  • 5. Bezirk - Margareten
  • 6. Bezirk - Mariahilf
  • 7. Bezirk - Neubau
  • 8. Bezirk - Josefstadt
  • 9. Bezirk - Alsergrund
  • 14. Bezirk - Penzing
  • 15. Bezirk - Rudolfsheim-Fünfhaus
  • 16. Bezirk - Ottakring
  • 17. Bezirk - Hernals
  • 18. Bezirk - Währing
  • 19. Bezirk - Döbling
  • 20. Bezirk - Brigittenau

Halteverbotszone für Umzug beantragen

Für Ihren Umzug können Sie eine kurzfristige Halteverbotszone bei der MA 46 beantragen.

Wichtig: Mindestens 10 Werktage vor Ihrem Umzug beantragen!
Wichtige Eckdaten
  • Maximale Dauer: 1 Woche / 5 Werktage
  • Antragsfrist: Mind. 10 Werktage vorher
  • Zuständig: MA 46 (Verkehrsorganisation)
  • Aufstellung: 24h vor Beginn der Halteverbotszone
Kosten
  • Bundesgebühr: € 21,-- (Eingabe)
  • Beilagen: € 6,-- je Bogen (max. € 36,--)
  • Verwaltungsabgabe: € 37,78
  • Gesamt: ca. € 58,78 - € 94,78
Verfahrensablauf
  1. Antrag stellen: Online oder bei MA 46, mind. 10 Werktage vorher
  2. Verkehrszeichen besorgen: Kauf im Baustoffmarkt oder Verleih bei MA 48
  3. Verkehrszeichen aufstellen: Mind. 24h vor Gültigkeitsbeginn
  4. Polizei informieren: Aufstellung am Polizeiwachzimmer bestätigen lassen
  5. Nach Umzug: Verkehrszeichen entfernen und bei Polizei bestätigen lassen
Tipp: Alternativ können Sie ein eigenes Fahrzeug auf dem benötigten Parkplatz abstellen und bei Eintreffen des Umzugs-LKWs wegfahren. So sparen Sie sich Antrag und Kosten!

Mehr Informationen und Online-Antrag: Stadt Wien - Halteverbotszone beantragen

Telefonische Auskunft MA 46: +43 1 955 59

Häufige Fragen zum Parkpickerl

Nein, das Parkpickerl gilt nur für den Bezirk, in dem Sie wohnen (Hauptwohnsitz).

Bei einem Umzug innerhalb Wiens müssen Sie das alte Parkpickerl zurückgeben und ein neues für den neuen Bezirk beantragen.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen. Sie erhalten das Parkpickerl per Post.

Umzug nach Wien?

Wir helfen Ihnen beim professionellen Umzug!

  • Kompletter Umzugsservice
  • Fixpreise ab €290
  • Erfahrene Möbelpacker
Umzug anfragen +43 677 62733583
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